Haben Sie bei sich oder einem Angehörigen Probleme beim Sprechen und Schlucken oder der Stimme bemerkt?
Dann wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arzt. Dieser stellt bei Bedarf eine logopädische Verordnung aus und sie können sich wegen einer Terminvereinbarung mit uns in Verbindung setzen.
Die Krankenkasse übernimmt als Teil der medizinischen Grundversorgung die Kosten der Behandlung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bei über 18 Jährigen beträgt die Zuzahlung 10% der Behandlungskosten und 10 EUR Rezeptgebühr. Eventuell können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.